04.11.2011
EKD-Synode III
Stichwort: EKD

Die Gliedkirchen der EKD
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist die Gemeinschaft der 22 evangelischen Landeskirchen in der Bundesrepublik mit rund 24,2 Millionen Protestanten. Wichtigste Leitungsgremien sind die EKDSynode mit 126 Mitgliedern, die Kirchenkonferenz und der aus ehrenamtlichen 15 Mitgliedern bestehende Rat.
Die EKD wurde im August 1945 im nordhessischen Treysa als Zusammenschluss lutherischer, reformierter und unierter Landeskirchen ins Leben gerufen. Ihre Aufgaben liegen vor allem bei Fragen der öffentlichen Verantwortung der Kirche und bei den Außenbeziehungen.
In den vergangenen Jahrzehnten verlagerte sich der Akzent zunehmend auf den Ausbau des einheitlichen Handelns der Landeskirchen. So ist die EKD etwa zuständig für die Herausgabe der beiden Grundtexte, der Lutherbibel und des Gesangbuchs. Innerhalb der EKD fusionierten 2009 die thüringische Landeskirche und die Kirchenprovinz Sachsen zur Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland. Zu Pfingsten 2012 soll aus pommerscher, mecklenburgischer und nordelbischer Kirche die sogenannte Nordkirche gebildet werden.
Anfang 2007 wurde eine Strukturreform wirksam, die eine enge Verzahnung der Organe und Dienststellen von EKD und den konfessionellen Zusammenschlüssen der Lutheraner und Unierten beinhaltet. Sichtbaren Ausdruck fand dies im Mai 2009 in Würzburg, als die EKD-Synode, die lutherische Generalsynode und die Vollkonferenz der unierten Kirchen erstmals am gleichen Ort tagten.
Die Teilung Deutschlands hatte 1969 auch für die evangelische Kirche eine organisatorische Trennung zur Folge. Nach der politischen Wiedervereinigung schlossen sich 1991 die evangelischen Kirchen in Ost- und Westdeutschland wieder zusammen.
text: epd/ör-wj
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