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19.10.2011

Bioethik

Menschliches Leben nicht patentierbar

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Patente auf embryonale Stammzellen zu verbieten, ist von zahlreichen Vertretern aus Politik und Kirchen mit Erleichterung aufgenommen worden. Das Urteil schaffe Klarheit und Rechtssicherheit, sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Dienstag in Berlin. „Der EuGH stellt klar, dass wirtschaftliche Interessen nicht über menschlichem Leben stehen“, unterstrich Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU). Dies sei eine wichtige Orientierung für die Verwertung wissenschaftlicher Arbeit, sagte Schavan der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe). Zufrieden äußerten sich auch die beiden großen Kirchen.

„Menschliches Leben ist nicht patentierbar“, sagte der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Nikolaus Schneider. Die Deutsche katholische Bischofskonferenz sieht in dem Urteil einen „Erfolg für die Menschenwürde und ein deutliches Signal gegen den Machbarkeitswahn des Menschen“.

Das höchste EU-Gericht hatte am Dienstagmorgen entschieden, dass menschliche Embryonen und embryonale Stammzellen grundsätzlich nicht patentiert werden können. Die kommerzielle Nutzung von Embryonen sei ebenso wenig patentierbar wie die Forschung an ihnen, stellten die Luxemburger Richter
fest. Sie argumentierten mit der Achtung der Menschenwürde. Insbesondere verwiesen sie darauf, dass die Gewinnung embryonaler Stammzellen die Zerstörung von Embryonen mit sich bringt.

Im Zentrum des Urteils steht ein Patentantrag des prominenten Bonner Stammzellforschers Oliver Brüstle, den dieser im Jahr 1997 in Deutschland eingereicht hatte. Brüstle hatte sich mit neuen Therapieformen beschäftigt, um Leiden wie Parkinson und Alzheimer zu bekämpfen. Nach jahrelangem Rechtsstreit mit der Umweltorganisation Greenpeace war das Dossier nach Luxemburg gelangt.

Brüstle selbst äußerte sich nach der Urteilsverkündung tief enttäuscht. „Das ist eine traurige Nachricht für die Wissenschaftler, die in dem Bereich begeistert arbeiten“, sagte er dem epd. Die Europäer dürften zwar weiter Grundlagenforschung betreiben, die Ergebnisse aber nicht in biomedizinische Verfahren umsetzen. Das werde künftig in den USA oder in Asien geschehen, unterstrich der Forscher.

Die Bundesärztekammer positionierte sich unterdessen strikt gegen Patente auf embryonale Stammzellen. Diese seien „Allgemeingut und dürfen niemals als Erzeugnis für den Heilungsprozess anderer genutzt werden“, sagte Präsident Frank Ulrich Montgomery: „Ethisch vertretbar ist aus unserer Sicht einzig die Forschung mit adulten Stammzellen oder Stammzellen aus Nabelschnurblut.“

Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU), verlangte einen sofortigen Stopp der einschlägigen Forschung. Erst recht dürften keine neuen Projekte genehmigt werden, sagte er dem Berliner „Tagesspiegel“ (Mittwochsausgabe).

Das Luxemburger Gericht sprach sich auch dafür aus, in den Begriff Embryo schon sehr frühe Stadien des Lebens einzuschließen: Jede menschliche Eizelle vom Stadium ihrer Befruchtung an sei als „menschlicher Embryo“ anzusehen, da die Befruchtung den Prozess der Entwicklung eines Menschen in Gang setze, so die Richter.

text: epd/ör-wj
foto: wikipedia

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