27.09.2011
Tarifrecht
Diakonie wehrt sich gegen ver.di
Die Diakonie wehrt sich gegen Gewerkschaftsvorwürfe, sie halte sich nicht an Tarifrecht. Die Einrichtungen der kirchlichen Wohlfahrtsverbände hätten eine hohe Tarifbindung, die gegen 100 Prozent tendiere, sagte Günther Barenhoff, Vorstandssprecher der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe, am Freitag in Münster. Im Bereich der Landeskirchen in NRW und dem südlichen Rheinland sei das der Bundesangestelltentarif kirchliche Fassung (BAT-KF). Die Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft seien in weitaus geringerem Maße tarifgebunden.
Die Gewerkschaft ver.di hat unter dem Motto „Tarifverträge fallen nicht vom Himmel“ für kommende Woche zu Demonstrationen in diakonischen Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Hamburg aufgerufen. Die Gewerkschaft will nach den Worten einer Sprecherin mit ihren Aktionen das kirchliche Arbeitsrecht kippen. „Die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in der Diakonie sind attraktiv und innerhalb des Sozialsektors überdurchschnittlich“, betonte Barenhoff. Neben den Monatsvergütungen erhielten die Beschäftigen auch Kinderzuschläge, eine Jahressonderzahlung, eine kirchliche zusätzliche Altersversorgung und weitere attraktive Leistungen.
In der evangelischen Kirche und ihren bundesweit 28.000 diakonischen Betrieben gilt im Arbeitsrecht der sogenannte Dritte Weg. Im Unterschied zum Tarifvertragssystem in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst werden hier Löhne und Gehälter von einer Arbeitsrechtlichen Kommission ausgehandelt. Sie ist mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern paritätisch besetzt. Beim Dritten Weg sind Streiks und Aussperrungen ausgeschlossen. Rechtliche Grundlage ist das im Grundgesetz verankerte kirchliche Selbstbestimmungsrecht.
Arbeitskämpfe wie Streik und Aussperrung entsprächen nicht dem kirchlichen Selbstverständnis der Dienstgemeinschaft aller Beschäftigten von der Geschäftsführung bis zur Reinigungskraft, erläuterte Barenhoff. Der Dritte Weg setze auf Konsens. Mehr als 90 Prozent der kirchlich-diakonischen Einrichtungen hätten eine Mitarbeitervertretung, mehr als bei gewerblichen Wirtschaftsbetrieben. Auch könnten Beschäftigte von Kirche und Diakonie Mitglieder einer Gewerkschaft sein. Ver.di sei eingeladen, die Interessen der Arbeitnehmer in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen zu vertreten.
Barenhoff warf ver.di vor, durch „kirchenrechtlich unzulässige Streikaktionen Mitglieder in der Diakonie gewinnen zu wollen“. Seit Jahren versucht die Gewerkschaft bei den kirchlich Beschäftigten Fuß zu fassen. Die Zahl der Mitglieder steigt nach ver.di-Agaben. Allerdings liege der Organisationsgrad in den kirchlichen Einrichtungen bisher nur zwischen zwei und sechs Prozent, sagte Diakonievorstand Barenhoff.
Dagegen argumentiert ver.di, kirchliche Arbeitnehmer müssten die gleichen Rechte haben wie andere auch. Sie verwies auf ein Urteil des Arbeitsgerichtes in Hamm, das ein Streikrecht bei der Diakonie nicht grundsätzlich ausschließt.
Dagegen hat die Diakonie jedoch Revision beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt eingelegt, über die im kommenden Jahr verhandelt werden soll.
text: epd/ör-wj
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