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02.12.2009

LadenSchluss

'Sonntagsruhe wichtig für das Miteinander'

(epd) Die evangelischen Kirchen in Nordrhein-Westfalen haben das Ladenschluss-Urteil des Bundesverfassungsgerichts als Zeichen für den Schutz der Sonntagsruhe gewürdigt.

Die Präsides der rheinischen und der westfälischen Kirche, Nikolaus Schneider und Alfred Buß, sprachen am Dienstag von einem wichtigen Zeichen für den Sonntagsschutz. Auch die Lippische Landeskirche begrüßte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag, wonach die Öffnung von Einzelhandelsgeschäften in Berlin an allen vier Adventssonntagen untersagt wird. Damit entsprachen die Karlsruher Richter teilweise den Verfassungsbeschwerden der evangelischen und der katholischen Kirche.

Mit ihrer Entscheidung setzten die Karlsruher Richter der „grassierenden Gleichmacherei von Werktag und Ruhetag ein deutliches Nein entgegen“, erklärte Schneider im Dienstag in Düsseldorf. Es spreche für sich, dass die obersten Richter in ihrer Entscheidung den Schutz von Sonn- und Feiertagen sowohl als Tage der Arbeitsruhe wie auch der persönlichen Erholung feststellten, erklärte der oberste Repräsentant der zweitgrößten Landeskirche.

„Als Kirchen haben wir immer wieder deutlich gemacht, dass wir eben nicht allein mit Blick auf den Gottesdienstbesuch gegen die fortschreitende Aushöhlung des Sonntagsschutzes gekämpft haben“, erklärte Schneider. Gott habe den Menschen den siebten Tag der Woche als heilsame Unterbrechung der Arbeitswoche geschenkt. Diesen Tag brauchten die Menschen, um Zeit für die Familie und das soziale Miteinander zu haben.

Auch der westfälische Präses Buß unterstrich die Bedeutung des Sonntags als „Raum für die Frage, was im Leben wirklich trägt“. Er gewähre Zeit für Erholung, für schöpferischen Neuanfang und Besinnung. Auch würden offene Sonntage und immer längere Ladenöffnungszeiten nicht die Kaufkraft steigern. „Ein Kunde, der werktags jeden Euro zweimal umdrehen muss, kann auch sonntags nicht mehr ausgeben als er hat.“
CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe unterstrich in der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Mittwochsausgabe) die Bedeutung des Sonntags für alle Menschen unabhängig von ihrer Religion. Es sei für alle wichtig, dass es „verlässlich einen Tag der Ruhe“ gebe.

Auch NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) begrüßte die Entscheidung aus Karlsruhe zum Sonntagsschutz. „Das Gericht hat einen wichtigen Grundsatz unseres gesellschaftlichen Zusammenhangs erkannt: Nicht alle Bereiche unseres Lebens dürfen unter rein geschäftlichen Gesichtspunkten gesehen werden.“ Das Urteil bestätige mit der gesetzlichen Verankerung der Sonntagsruhe die Position der Landesregierung. Nach Worten des saarländischen Ministerpräsidenten Peter Müller (CDU) verdeutliche die Entscheidung aus Karlsruhe, „dass nicht in allen Bereichen unserer Gesellschaft die Ökonomie Priorität hat“.

Stichwort: Sonntag
Der Sonntag war ursprünglich der dem Sonnengott geweihte zweite Tag der spätantiken Planetenwoche. Das Judentum feiert den Sabbat als letzten Tag der Woche, die Sabbatruhe ist für Juden religiös streng geregelt. Durch das Christentum wurde der Sonntag als „Tag der Auferstehung Christi“ zum „Tag des Herrn“ und von daher der erste Tag der Woche. Erst Kaiser Konstantin bestimmte im Jahr 321, dass der Sonntag als allgemeiner Ruhetag zu gelten habe. In seinem Erlass ging es nicht in erster Linie um Arbeitsruhe am Sonntag, sondern entscheidend war die Sonntagsfeier. Im Handwerk, vor Gericht und bei Behörden sollte an diesem Tag die Arbeit ruhen. Nur die Freilassung von Sklaven durfte auch am Sonntag amtlich beglaubigt werden, weil sie ein „frommes Werk“ war.

Im Laufe des Mittelalters kam es zu kirchlichen Geboten, die die Christen zur Teilnahme am Sonntagsgottesdienst anhielten. Im Zuge der Industrialisierung im 19. Jahrhundert machten sich die Gewerkschaften für die Arbeitsruhe am Sonntag stark. Verfassungsrechtlich geschützt wurde der Sonntag in Deutschland mit der Weimarer Reichsverfassung von 1919. In Artikel 139 heißt
es: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“

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